ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 – MEHR AUFSTEIGER, KEINE ABSTEIGER

ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS
03.06.2020 Bereich Spielbetrieb

Nachdem am gestrigen Dienstag, dem 02.06.2020 um 12:00 Uhr, die Rückmeldefrist der Abstimmung unserer Vereine zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021 endete, dürfen wir Ihnen heute die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.

Mit einer Rückmeldung von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine und einer Beteiligung von 60,17 % der stimmberechtigten Vereine im gesamten Verbandsgebiet ergab die Auswertung, dass 80,27 % der Vereine für den Vorschlag des Präsidiums zur Saisonwertung 2019/20 stimmten. 19,73 % stimmten gegen diesen Vorschlag. Der Vorschlag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen. Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt. Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt. Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf. Es gibt keine Absteiger.

Bei der Frage der Verlegung des Verbandstags 2020 sprachen sich 99,57 % für eine Neuterminierung des ordentlichen Verbandstags in das kommende Jahr aus. Dieser wird auf den 03.07.2021 terminiert.

Wir bedanken uns ganz herzlich für die hohe Beteiligung der Vereine. Dies zeigt wiederholt, dass wir eine lebendige Vereinslandschaft haben. Die Abstimmung ergab ein deutliches Votum der Vereine. Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am kommenden Freitag, dem 05.06.2020, die notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Auszug aus neuste Meldungen des SWFV